Mit der Umstellung möchten wir Ihnen die Antragsstellung erleichtern und übersichtlicher gestalten. Hierdurch müssen Sie ihre Stammdaten nur einmal eingeben und diese bei einem Folgeantrag nur dann anpassen, wenn sich etwas geändert hat. Den aktuellen Stand Ihres Antrags können Sie jederzeit einsehen. Sobald sich der Status Ihres Antrags ändert, werden Sie zusätzlich per E-Mail informiert. Zudem haben sie alle Unterlagen gebündelt in Ihrem Account.

Förderfähig sind ausschließlich Kindertageseinrichtungen mit einer Betriebserlaubnis nach §45 SGB VIII, die sich zu Kinder- und Familienzentren weiterentwickelt haben oder weiterentwickeln werden. Nicht förderfähig sind andere Einrichtungen wie z.B. Familien-, Mütter- und Nachbarschaftszentren sowie Mehrgenerationenhäuser, auch dann nicht, wenn diese mit einer Kindertageseinrichtung kooperieren.

Anträge können nur von Einrichtungen gestellt werden, die für die Maßnahme der Weiterentwicklung zu einem Kinder- und Familienzentrum keine Zuwendungen aus anderen Programmen des Landes Baden-Württemberg beantragen werden, beantragt haben oder bewilligt bekamen.

Der Antrag ist vom Träger der Kindertageseinrichtung zu stellen, im Idealfall gemeinsam mit der Leitung der Kindertageseinrichtung.

Ab dem 04. Dezember 2023 können Anträge zur Teilnahme am Landesförderprogramm für das Förderjahr 2024 über das digitale Antragsportal gestellt werden. Den Zugang zum Portal finden Sie hier.

Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie zunächst einen Account anlegen. Dafür geben Sie Ihre Stammdaten (Name, Adresse, Ansprechperson), die Stammdaten des Trägers (Name, Adresse, Ansprechperson) sowie Nummer und Datum der Betriebserlaubnis an.

Pro Einrichtung, für die eine Landesförderung beantragt wird, gibt es einen Account. Der Account kann vom Träger oder der Einrichtung erstellt werden. Der angelegte Account wird von Träger und Kindertageseinrichtung gemeinsam für die Antragstellung genutzt. Teilen Sie daher bitte die Zugangsdaten für diesen Account mit der Kita oder dem Träger.

Pro Account benötigen Sie eine E-Mail-Adresse. Sollten Sie also als Träger für mehrere Kitas einen Antrag stellen wollen, empfehlen wir Ihnen, dass die E-Mail-Adresse der Kita genutzt wird, um den Account zu erstellen.

Schauen Sie sich hierzu auch unsere Schritt für Schritt Anleitung an.

Im Laufe der Accounterstellung und des Antragverfahrens müssen Sie drei E-Mail-Adressen angeben: eine E-Mail-Adresse für den Account, eine für die Kontaktdaten der Kita und eine für die Kontaktdaten des Trägers. Theoretisch können Sie dafür auch die gleiche E-Mail-Adresse nutzen. Bitte beachten Sie, dass pro Account nur eine E-Mail-Adresse genutzt werden kann.

Nachdem Sie einen Account mit Ihren Daten angelegt haben, wird an die Account-Adresse, die Kita-Adresse und die Trägeradresse eine E-Mail verschickt, die von den Empfängern bestätigt werden muss. Erst dann kann der Antrag abgeschickt werden.

Sowohl Erstanträge als auch Folgeanträge werden über das Portal gestellt.

Ja, der Antrag muss vom Träger unterschrieben und gestempelt werden. Dafür ist es notwendig, dass dieser ausgedruckt und dann als Scan wieder hochgeladen wird. Die Unterschrift des Trägers ist eine rechtliche Vorgabe.

Die Förderbedingungen finden Sie hier oder auf der Website des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

Für die Antragstellung gibt es keine Einzelformulare mehr. Nach Anlage des Accounts bzw. Login kann diese im Online-Portal erfolgen. Lediglich die am Sozialraum orientierte Bedarfsanalyse ist bei einer Erstbeantragung als PDF hochzuladen.

Wenn Sie zum ersten Mal den Förderantrag ausfüllen, beschreiben Sie ihre Ziele und Maßnahmen der Weiterentwicklung in folgenden Entwicklungsbereichen

  • Bedarfsorientierte Angebote für Kinder und ihre Familien der Begegnung, Beratung, Bildung und Begleitung
  • Öffnung in den Sozialraum durch den Ausbau von Kooperationen und Aufbau von Netzwerken
  • Elternbeteiligung
  • Weiterentwicklung des Gesamtkonzeptes
  • Einbindung des Teams
  • Qualifikation des Teams
  • Qualitätssicherung
  • Sonstiges

Außerdem machen Sie Angaben zur Kostenplanung und Finanzierung und reichen eine am Sozialraum orientierte Bedarfsanalyse ein.

In der Bedarfsanalyse sollen die wahrgenommenen oder abgefragten Bedarfe der Familien, deren Kinder Ihre Einrichtung besuchen, dargestellt werden. Beschreiben Sie, wie die Situation der Familien in Ihrer Einrichtung ist und nutzen Sie dazu gerne auch statistische Daten. Welche Angebote und Kooperationen bestehen bereits oder sind geplant? Wie ist die Situation im Stadtteil oder in der Gemeinde und welche Rolle/ Funktion soll das Kinder- und Familienzentrum dabei für Ihre Familien einnehmen?

Die Bedarfsanalyse soll zum einen den „Status quo“ darstellen und zum anderen begründen, warum eine Weiterentwicklung zum Kinder- und Familienzentrum für die Kindertageseinrichtung sinnvoll bzw. notwendig ist. Die Bedarfsanalyse sollte die genannten Punkte kurz und prägnant darstellen und ca. 1-2 Seiten umfassen.

Zusätzlich zur Meilenstein- und Kostenplanung füllen Sie bei der Antragstellung im Online-Portal auch einen Sachstandsbericht aus.

 

Damit die Fördermittel an den Träger ausgezahlt werden können, benötigt die L-Bank einen Legitimationsnachweis (Identifikationsnachweis) des Trägers. Der Legitimationsnachweis ist durch die L-Bank zwingend erforderlich, um die erforderlichen Richtlinien des § 10 Abs. 1 Nr. 1 des Geldwäschegesetz (GwG) einzuhalten.

Dieser umfasst:

  • Für Natürliche Personen: eine gültige Ausweiskopie
  • Für Kommunen: eine gültige Ausweiskopie der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, falls abweichend, zusätzlich eine gültige Ausweiskopie der handelnden Person,
  • Bei sonstigen Rechtsformen: Gründungs- oder Registerdokumente sowie eine gültige Ausweiskopie eines Vertretungsberechtigten, falls abweichend, zusätzlich eine gültige Ausweiskopie der handelnden Person.

Nachdem Sie den unterschriebenen und gestempelten Antrag im Portal hochgeladen haben, benötigt die L-Bank den entsprechenden Nachweis von Ihnen. Bitte füllen Sie das Dokument über den Formularassistenten der L-Bank aus: https://www.l-bank.de/legitimation-vertragspartner-finanzhilfen.html.

Bitte liefern Sie den entsprechenden Nachweis umgehend, damit Ihr Antrag verbescheidet werden kann und die Gelder rechtzeitig ausgezahlt werden können.